G u t e   B e r a t u n g   k a n n   a l l e s   v e r ä n d e r n.

Wer den komplexen Anforderungen des Wirtschafts,- und Anwaltsmarktes erfolgreich begegnen will, braucht Hilfe von Profis. Denn die Mitarbeiter der Tobasasorgen dafür, das sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Erfolgreich im Job.


G e s c h ä f t s b e r e i c h e


Geschäftsbereich - Kanzlei-Office-Management - TOBASA - Management Consulting GmbH - Leipzig

1. Kanzlei-Office-Management
Die Beratung und Betreuung im Bereich des Office-Managements für Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatungskanzleien ist eine wesentliche Tätigkeit. Die langjährige Erfahrung des Geschäftsführers Herr Rechtsanwalt Oliver Martin im Bereich des Kanzleimanagement sichert für Neugründungen oder nicht funktionierende oder zu verbessernde bestehende Kanzleisysteme eine Optimierung und einen sicheren Ablauf.

Geschäftsbereich - Interims-Management - TOBASA - Management Consulting GmbH - Leipzig

2. Interims-Management
Das Interims-Management für nationale oder internationale Gesellschaftskonstruktionen wird angeboten. Sowohl die Organstellung als Geschäftsführer, Aufsichtsrat, oder Verwaltungsrat, als auch eine Gesellschafterstellung kann - auf Zeit - übernommen werden. Eine langjährige Erfahrung im Gesellschafts- und Steuerrecht ist vorhanden, so dass eine funktionierende und im Sinne des Hauptgesellschafters stattfindende Besetzung von Zentralpositionen erfolgen kann.

Geschäftsbereich - Buchhaltung / Übernahme von Service-Tätigkeiten - TOBASA - Management Consulting GmbH - Leipzig

3. Buchhaltung / Übernahme von Service-Tätigkeiten
Im Service-Bereich unserer Gesellschaft kann die fachmännische Erledigung der Monats- Buchhaltungen nebst elektronischer Übermittlung der Voranmeldungen erfolgen. Da seit dem 01. Januar 2007 erstmals für die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2006 die Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) und Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG im (elektronischen) Handelsregister offen zu legen sind und dies nur noch in elektronischer Form mit Signaturzertifikat erfolgen kann, wird angeboten, dieses zu erledigen, da die Gesellschaft über eine solche Möglichkeit verfügt. Zuwiderhandlungen oder Nichtversendungen führen zu Bußgeldern.

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